Der erste Stopp ist AVV. Abkürzung? Na logo, schließlich wollen wir uns nicht durch die City quälen, sondern schnell ans Ziel kommen.

 A wie AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

 Ein AVV wird benötigt, wenn ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 28, DS-GVO). Der Vertrag wird in schriftlicher oder elektronischer Form festgehalten. Dieser ersetzt jedoch nicht den Hauptvertrag. Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Beispielsweise muss der Auftragnehmer vorweisen, dass er technisch organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um diese Daten zu schützen.

 Praxis: Wir, die LOROP GmbH, beauftragen ein Datenträgervernichtungsunternehmen, unsere Ordner und digitalen Datenträger zu vernichten. Brauchen wir einen AVV? Ja! Ganz klar, ja! Wieso? Die Datenvernichtungsfirma ist in diesem Falle der Auftragnehmer, wir der Auftraggeber. Unsere Pflicht ist es, ein geeignetes und qualifiziertes Unternehmen auszusuchen, welches die Vorgaben der DS-GVO beachtet. Dies bedeutet nichts anderes, als den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.

 Angenommen, wir sind Auftragnehmer im IT-Service. In dem Falle verarbeiten wir personenbezogene Daten und müssen die entsprechenden Vorgaben aus oben genanntem Beispiel ebenso beachten und vorweisen können. Und genau das ist der Grund, warum sich eine Zusammenarbeit mit der LOROP GmbH lohnt. Uns ist Datenschutz wichtig! Immer!