In den vergangenen Wochen drehte sich bei uns alles um die DSGVO, welche in diesem Jahr Einzug hält.
Doch wie bereitet man sich am Besten darauf vor?
An erster Stelle stehen entsprechende Mitarbeiterschulungen, denn nur, wenn jeder Mitarbeiter bzgl. der neuen Richtlinien zum Datenschutz einwandfreie Kenntnisse hat, kann eine problemlose Umsetzung erfolgen.
Hier stellt sich die Frage, wie solche Schulungen am besten durchzuführen sind?!
Man darf dieses Thema nicht unterschätzen. So sollte nur jemand die Schulung durchführen, bei dem lückenloses Wissen im Datenschutz vorhanden ist und der auf solche Mitarbeiterschulungen vorbereitet ist.
Außerdem muss es sich beim Schulungsleiter gem. Artikel 39 Absatz 1a DSGVO und Paragraph 7 Absatz 1.1 BDSG um einen Datenschutzbeauftragten handeln.
Doch nicht nur der Schulungsleiter ist ausschlaggebend für den Erfolg bei den Mitarbeitern. Es ist wie damals zu Schulzeiten – bei Fächern, die uns interessiert haben, lief es wie am Schnürchen und Lerninhalte konnten sich einfach eingeprägt werden.
Nun ist der Datenschutz aber nicht vergleichbar mit einem Schulfach, da hier viel tiefergehende Kenntnisse und Voraussetzungen vorliegen müssen. Allerdings lässt sich eines auf den Datenschutz anwenden – „..ist Interesse vorhanden, lässt sich der Schulungsinhalt einfacher verstehen, merken und umsetzen!“ Es liegt also ein Augenmerk darauf, die Schulungen so interessant zu gestalten, dass die Mitarbeiter sich den Inhalt nicht nur für die Zeit der Schulung merken, sondern diesen verinnerlichen, verstehen und am wichtigsten, richtig anwenden.
Der Datenschutz bietet viele Hürden – diese gilt es im täglichen Arbeitsalltag zu meistern.
Reagieren Sie nicht zu spät!
Die Inhalte einer Datenschutzschulung sind meist umfangreich – je häufiger also solche Schulungen durchgeführt werden, desto effektiver wird der Datenschutz in den Alltag integriert.
Gehen Sie auch andere Wege!
Es mag banal klingen, aber so manchem helfen kleine Spiele innerhalb einer Schulung, das gelernte besser zu verstehen.
Lassen Sie sich also kleine Spiele einfallen, welche in Schulungen integriert werden können.
Auf Augenhöhe sein!
Wichtig ist auch, dass Schulungen nicht das typische „Lehrer-Schüler“-Gefühl auslösen.
Besser lässt sich vieles vermitteln, wenn man den Mitarbeitern/Kollegen auf Augenhöhe begegnet – Schließlich sind ja Grundkenntnisse zum Datenschutz immer vorhanden.
Verschiedene Möglichkeiten nutzen!
Muss es immer eine „direkte Schulung“ – also von Angesicht zu Angesicht sein?
Vielleicht lassen sich auch Medien mit einbeziehen.
Viele Mitarbeiter nehmen visuell schneller Sachverhalte auf.
Auch die Möglichkeit, Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz mittels Webinar durchzuführen, sollte man in Betracht ziehen.
Bei allen gegebenen Möglichkeiten ist es jedoch unerlässlich, sich jemanden an die Seite zu holen, welcher Schulungen professionell durchführt. So kann man davon ausgehen, dass die nötigen und wichtigen Kenntnisse vorhanden sind und das Wissen zu den verschiedenen Themen ebenfalls vorliegt. Sollten Sie sich unsicher sein oder eine Datenschutzschulung in Ihrem Unternehmen planen, so stehen wir Ihnen selbstverständlich gern beratend zur Seite.
Unsere externen Datenschutzbeauftragen werden die Mitarbeiterschulungen gern für Sie übernehmen und Ihr Unternehmen diesbezüglich unterstützen.