Heute gehört das Arbeiten im Home-Office immer öfter genauso zum Unternehmensalltag wie die Tage der Anwesenheit im Büro.

Bei der Arbeit außerhalb des Unternehmens, also dem Arbeiten im Home-Office,  gilt es, technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des
§ 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umzusetzen. Besonders dann, wenn der Mitarbeiter personenbezogene Daten im Sinne des § 3 BDSG verarbeitet.

Damit Sie auch zu diesem Thema bestens informiert sind, haben wir für Sie ein kleines „Merkblatt“ erarbeitet.
Diese können Sie durch anklicken auf Ihrem eigenen Rechner speichern und damit jederzeit zur Hand haben, wenn Sie diese benötigen.

 

Arbeiten

 

Benötigen Sie oder Ihre Mitarbeiter Hilfe, so stehen wir Ihnen selbstverständlich gern persönlich zur Verfügung.