Die DSGVO soll die Richtlinien zum Datenschutz aller EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlichen.
Geregelt wird die Verarbeitung persönlicher (personenbezogener) Daten durch öffentliche Stellen sowie private Unternehmen.
Es soll sichergestellt werden, dass diese Daten sowohl innerhalb der EU, als auch innerhalb des EU-Binnenmarktes einem gewissen Schutz unterliegen.
Zu den personenbezogenen Daten zählen laut DSGVO u.a. Daten wie z. B. E-Mail-Adressen, Angaben zur Person wie Name, Wohnort, IP-Adressen, Kontodaten, Standortdaten, KFZ-Kennzeichen, Geburtstag, Cookies.
Hier findet keine Unterscheidung zwischen privaten, öffentlichen oder arbeitsbezogenen persönlichen Daten einer Person statt. Im Vordergrund steht der Schutz der Person selbst.
Ziel ist also, das Datenschutzrecht zu vereinheitlichen, so dass auch Unternehmer künftig Vertrauen in ein einheitliches Datenschutzrecht haben können. (Es müssen also nicht mehr Kenntnisse über alle Datenschutzgesetze der jeweiligen EU-Länder vorhanden sein)
Wichtig zu wissen ist auch, dass die neue Datenschutzverordnung auch außerhalb der EU gilt, allerdings nur wenn Unternehmen eine Niederlassung in der EU haben oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Die DSGVO betrifft alle Unternehmen, die aktiv im Internet unterwegs sind. Es wird sich zukünftig einiges durch die neue Verordnung ändern.
Wir werden uns weiterhin mit diesem Thema beschäftigen und einige Änderungen etwas näher erläutern.