Auch, wenn das neue Jahr noch jung ist, ist es dennoch höchste Zeit gesetzliche Neuerungen für sich einzuordnen und innerhalb des Unternehmens umzusetzen.

Gerade zum Thema „Datenschutz“ kommt eine Menge auf uns zu.

Ab Mai 2018 tritt die DSGVO in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das Bundesdatenschutzgesetz. Das DSGVO löst dieses dann ab dem 25.05.2018 ab.

Die DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) soll die Gesetze aller EU-Mitgliedsstaaten, welche dem Schutz der Privatsphäre und Datensicherheit dienen, zusammenschließen.
So sollen alle Datenschutzgesetze der verschiedenen EU-Staaten vereinheitlicht und miteinander harmonisiert werden.

 

Insgesamt wird das Gesetz 99 Artikel umfassen.

Das Bundesdatenschutzgesetz wird also in seiner jetzigen Form ab dem 25. Mai 2018 nicht mehr gültig sein.

ABER es findet keine vollständige Ablösung des Bundesdatenschutzgesetzes durch das DSVGO statt, so wie es die vorherrschende Meinung ist.

Das Bundesdatenschutzgesetz, so wie wir es derzeit kennen, erhält eine Überarbeitung.

Somit wird man ab Mai 2018 also 2 Gesetze zum Datenschutz beachten müssen.

Die Privatsphäre ist ein hohes Gut, welches Schutzbedürftig ist – so ist es wichtig und richtig gesetzliche Regelungen zu schaffen. Dennoch kann man davon ausgehen, dass es ab Mai schwieriger wird, den Datenschutz richtig auszuführen.

Aus diesem Grunde werden wir in den kommenden Wochen eine Reihe zu Neuerungen im Datenschutz für Sie veröffentlichen, damit Sie vollständig informiert werden und somit gut vorbereitet sind.